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Im Folgenden befinden die Entgeldordnung für die Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Heidelberg und die Bedingungen für die Überlassung von Räumen. Die Caféteria liegt in der Zuständigkeit des selbstverwalteten Jugendcafés "Café Plan B" und wird grundsätzlich nicht vermietet bzw. für Feiern überlassen.

Weiterhin möchten wir hier auf unser umfangreiches Bildarchiv mit Dokumentationen von Veranstaltungen des letzten Jahres hinweisen.

Wir stellen auf dieser Seite verschiedene Pdf-Dateien zum Download zur Verfügung. Diese betreffen sowohl die Raumüberlassung und gegebenenfalls Anmeldeformulare zu größeren Veranstaltungen (Jugendtanztag, Songstar, usw).

 

Entgeltordnung für die Kinder- und Jugendarbeit
der Stadt Heidelberg

Die Entgeltordnung regelt die Entgelte für Kinder- und Jugendarbeit ( § 11 SGB VIII ) im städtischen Haus der Jugend, Römerstraße 87 sowie für Ferienangebote im Rahmen des Heidelberger Ferienpasses. Sie kann als PDF- bzw. Word-Datei heruntergeladen werden.

 

Raumvergabe

Bedingungen für die Überlassung von Räumen im Haus der Jugend

  1. Allgemeine Vergaberichtlinien:
    Die Stadt Heidelberg stellt Kindern, Jugendlichen und Familien das Haus der Jugend als öffentliche Einrichtung vor Verfügung. An Tagen, an denen Räumlichkeiten des Hauses nicht für Angebote der Einrichtung oder der Abteilung Kinder- und Jugendförderung genutzt werden, können die Räume auch externen Nutzern für ausschließlich nicht gewerbliche Zwecke der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden . Veranstaltungen, bei denen ein persönlicher Gewinn erzielt werden soll, sind grundsätzlich nicht möglich.
    Im Haus der Jugend und auf dem dazugehörenden Gelände herrscht grundsätzlich Alkoholverbot. Einschränkungen dieses Verbots werden im Folgenden bestimmt.

    Alle im Folgenden genannten Nutzungsformen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Hausleitung.

    a) Nutzung durch den Jugendrat selbst für interne Veranstaltungen bzw. für Veranstaltungen, zu denen der Jugendrat/Jugendgemeinderat einlädt; Nutzung durch das selbst verwaltete Jugend-Café Plan B.

    b) Vergabe an Jugendliche von 14 bis 18 Jahre mit schriftlicher Zustimmung und Verantwortlichkeit der Eltern/Personensorgeberechtigten für die Veranstaltung. Eine Vergabe an Personen über 18 Jahren kann nicht erfolgen.

    c) Vergabe an Dritte , die die Räumlichkeiten für eine Veranstaltung zum Zwecke der Jugendarbeit nutzen .

    d) Vergabe an Familien mit Kindern unter 14 Jahren mit schriftlicher Zustimmung und Verantwortlichkeit der Eltern.

    Der Saal wird grundsätzlich nicht für Feierlichkeiten und Partys von Einzelpersonen zur Verfügung gestellt, dafür steht die Raumzone Disco zur Verfügung, die für 80 Personen zugelassen ist.

    Die Caféteria wird vom Café Plan B selbst verwaltet. Daher ist eine Vergabe für Partys und Feierlichkeiten an Einzelpersonen ausgeschlossen.

    Raumvergabeanträge müssen dem Haus der Jugend spätestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung in schriftlicher Form vorliegen.

    Bei jeder Veranstaltung muss eine verantwortliche Person vor Ort sein.

    Die Vergabe erfolgt grundsätzlich durch die Leitung des Hauses der Jugend , die festlegt, ob der Einsatz eines hausmeisterlichen Dienstes (eine mit den Räumlichkeiten und dem Gelände vertraute Person) notwendig ist. Für den hausmeisterlichen Dienst sind pro angefangener Stunde 7,70 Euro als Aufwandsentschädigung zu zahlen. Diese sind unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung auszuhändigen. Der Mietvertrag muss von der Hausleitung des Hauses der Jugend unterzeichnet werden.

  2. Nutzungsordnung und Hausrecht
    a) Im Haus der Jugend herrscht Rauchverbot.

    b) Die Bestimmungen des Jugendschutzes sind zwingend zu beachten, das heißt in diesem Falle vor allem, bier- und weinhaltige Getränke dürfen erst ab dem 16. Lebensjahr, brandweinhaltige Getränke grundsätzlich nicht konsumiert bzw. angeboten werden.

    c) Nach 22 Uhr ist die Beschallung so zu reduzieren, dass es zu keinen Lärmbelästigungen für Anwohner/innen kommen kann.

    c) Städtische Mitarbeiter bzw. der hausmeisterliche Dienst üben während der Nutzung das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen vor allem gegen Punkt 2a) und b) dieser Nutzungsrichtlinien haben den sofortigen Abbruch der Veranstaltung zur Folge.

  3. Schlüsselvergabe
    Die vom Haus der Jugend vergebenen Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren. Die Weitergabe an dritte Personen ist nicht gestattet. Sie sind nach Veranstaltungsende zu einem vereinbarten Termin wieder abzugeben. Ein zwischenzeitlicher Verlust ist unmittelbar anzuzeigen. Der Schlüsselinhaber haftet direkt für alle möglichen Schäden im Umgang mit dem Schlüssel bzw. bei dessen Verlust.

  4. Haftung des Mieters
    Der/die Unterzeichner/in des Raumnutzungsvertrages (im Folgenden Mieter) genannt, hat folgende Pflichten:

    a) Der Mieter ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung. Er ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Benutzungszeit eine verantwortliche erwachsene Person anwesend bzw. direkt ansprechbar ist. Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Bei mehr als 200 Personen ist der erforderliche Ordnungsdienst, Feuerwehr sowie Sanitäter zu beauftragen.

    b) Der Mieter trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung von der Vorbereitung bis zur Abwicklung. Er haftet insbesondere für Schäden, die der Stadt Heidelberg im Zusammenhang mit der Veranstaltung (einschließlich der Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten) entstehen und stellt sie von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die aus Anlass und im Zusammenhang mit der Veranstaltungen gegen die Stadt Heidelberg geltend gemacht werden. Das heißt: Die Haftung bezieht sich nicht nur auf die genutzte Raumzone selbst, auf das gesamte Haus der Jugend und entsprechende Teile des Außengeländes, wenn diese von Teilnehmern der Veranstaltung betreten und mitgenutzt werden.

    Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines Bediensteten oder Beauftragten der Stadt Heidelberg zurückzuführen ist.

    c) Ersatzansprüche des Mieters gegen die Stadt Heidelberg sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln eines Bediensteten oder Beauftragten der Stadt Heidelberg. Der Beweis hierfür ist vom Mieter zu erbringen.

    d) Durch polizeiliche Anordnungen werden die Verpflichtungen des Mieters gegenüber der Stadt Heidelberg nicht aufgehoben und Ersatzansprüche sind nicht begründet.

  5. Reinigung
    Alle genutzten Räume, Flächen, gegebenenfalls das Außengelände und das benutzte Inventar sind im Anschluss an die Veranstaltung gründlich zu reinigen. Dies gilt insbesondere für die Küchenzeilen und die Toiletten. Die Reinigungsmaterialien werden nicht gestellt. Der entstandene Abfall ist selbst zu entsorgen. Die Abfallbehälter des Hauses der Jugend können dafür nicht genutzt werden.

  6. Kautionszahlung
    Eine Kaution in Höhe von 100 Euro wird einbehalten, die nach dem Ende der Veranstaltung wieder ausbezahlt bzw. direkt zur Behebung entstandener Schäden eingesetzt wird.

  7. An- und Abnahme
    Die An- und Abnahme der Räumlichkeiten und des genutzten Inventars erfolgt zu einem vereinbarten Termin.

  8. Der Mieter trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung von der Vorbereitung bis zur Abwicklung. Er haftet insbesondere für Schäden, die der Stadt Heidelberg im Zusammenhang mit der Veranstaltung (einschließlich der Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten) entstehen und stellt sie von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die aus Anlass und in Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen sie geltend gemacht werden. Die gilt nicht, wenn der Schaden auf ein vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln von Bediensteten oder Beauftragten der Stadt Heidelberg zurückzuführen ist. Ersatzansprüche des Mieters gegen die Stadt Heidelberg sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von Bediensteten oder Beauftragten der Stadt Heidelberg. Der Mieter hat den Beweis hierfür zu erbringen. Durch polizeiliche Anordnungen werden die Verpflichtungen des Mieters gegenüber der Stadt Heidelberg nicht aufgehoben und Ersatzansprüche nicht begründet.

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Downloads

Anmeldung für SongStars (pdf-Datei)

Antrag auf Überlassung von Räumen (pdf-Datei)

Antrag auf Überlassung von Räumen (doc-Datei)

Entgeltordnung für die Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Heidelberg (pdf-Datei)

Entgeltordnung für die Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Heidelberg (doc-Datei)

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